Steuerfreie Gutscheine · Spanien

Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeitende in Spanien

Retribución en especie (Art. 42 LIRPF) — keine allgemeine Gutscheinbefreiung

Spanien kennt keinen allgemeinen Steuerfreibetrag für Firmen-Gutscheine. Gutscheine an Arbeitnehmer gelten als Sachlohn (retribución en especie) und sind vollständig einkommensteuer- (IRPF) und sozialversicherungspflichtig.

Prüfdatum: 2026-06-24·Autor: gift.cards Editorial (Redaktion, gift.cards)·Quellen geprüft von der Redaktion von gift.cards am 2026-06-24

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Zusammenfassung

  • Grundregel: Ein Gutschein an einen Arbeitnehmer ist retribución en especie nach Art. 42 LIRPF und wird der IRPF-Bemessungsgrundlage und der Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage zugerechnet.
  • Die spezifischen Befreiungen in Art. 42.3 LIRPF gelten für Essensmarken (bis 11 € pro Arbeitstag), Kinderbetreuungs- und ÖPNV-Gutscheine sowie bestimmte Fortbildungs- und Gesundheitsleistungen — nicht für allgemein einsetzbare Einzelhandels-Gutscheine.
  • Weihnachtskörbe (cestas de navidad) und ähnliche Jahresendgeschenke werden seit der Konsultationsantwort der DGT von 1992 als reguläre retribución en especie behandelt.
  • Geschenke an Kunden können als Marketingaufwand für die Körperschaftsteuer (Art. 15.1 LIS) bis 1 % des Nettoumsatzes abzugsfähig sein, sofern ordnungsgemäß dokumentiert und üblich.
  • Manche Tarifverträge räumen Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeschenk als erworbenes Recht ein — der Widerruf kann arbeitsrechtliche Folgen haben, unabhängig von der steuerlichen Behandlung.

Voraussetzungen

  • Bei Zuwendung an Arbeitnehmer: den vollen Nennwert in die IRPF-Grundlage aufnehmen und die entsprechende Einbehaltung (retención) anwenden.
  • Bei Zuwendung an Kunden und branchenüblich: Empfänger und Geschäftszweck dokumentieren zwecks Körperschaftsteuerabzug (innerhalb der 1 %-Umsatzobergrenze für Entertainment).
  • USt getrennt erfassen — Vorsteuer auf Kundengeschenke ist regelmäßig nicht abzugsfähig (Art. 96 LIVA).

Anerkannte Anlässe

  • Weihnachten / Navidad (als steuerpflichtiger Sachlohn behandelt)
  • Sonstige Jahresend-Anerkennung (als steuerpflichtiger Sachlohn behandelt)
  • Dank an Kunden (im gesetzlichen Rahmen als Marketing abzugsfähig)

Geschäftspartner

Kundengeschenke sind als Marketingaufwand nach Art. 15.1 LIS bis 1 % des Nettoumsatzes abzugsfähig. Über 1 % nicht abzugsfähig. Vorsteuer auf Kundengeschenke ist regelmäßig nach Art. 96 LIVA nicht abzugsfähig.

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Geschätzte Behandlung
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Spanien kennt keinen allgemeinen Freibetrag — Gutscheine an Mitarbeitende sind unabhängig vom Betrag retribución en especie und laufen vollständig über die Payroll.

  • Der Estimator liefert allgemeine Hinweise auf Basis veröffentlichter Regeln. Keine Steuerberatung — mit Steuerberater abstimmen.

Keine Steuerberatung — vollständige Regel und Quellen auf der Länderseite.

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Häufige Fragen

Gibt es in Spanien einen Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer-Gutscheine?

Kein allgemeiner Freibetrag. Die spezifischen Sachbezugs-Befreiungen in Art. 42.3 LIRPF (Essensmarken, Kinderbetreuung, ÖPNV) gelten nicht für allgemein einsetzbare Einzelhandels-Gutscheine.

Kann ich einem Arbeitnehmer zu Weihnachten einen 100-€-Gutschein ohne Lohnfolgen geben?

Nicht ohne steuerliche Folgen. Die 100 € müssen der IRPF-Grundlage für den Zeitraum der Übergabe zugerechnet und die entsprechende Einbehaltung angewandt werden.

Und Gutscheine für Kunden?

Als Marketingaufwand abzugsfähig (im Rahmen der 1 %-Umsatzobergrenze nach Art. 15.1 LIS), sofern Empfänger und Geschäftszweck dokumentiert sind. Die Vorsteuer ist regelmäßig nicht abzugsfähig.

Quellen

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