Zusammenfassung
- Grundregel: Ein Gutschein an einen Arbeitnehmer ist retribución en especie nach Art. 42 LIRPF und wird der IRPF-Bemessungsgrundlage und der Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage zugerechnet.
- Die spezifischen Befreiungen in Art. 42.3 LIRPF gelten für Essensmarken (bis 11 € pro Arbeitstag), Kinderbetreuungs- und ÖPNV-Gutscheine sowie bestimmte Fortbildungs- und Gesundheitsleistungen — nicht für allgemein einsetzbare Einzelhandels-Gutscheine.
- Weihnachtskörbe (cestas de navidad) und ähnliche Jahresendgeschenke werden seit der Konsultationsantwort der DGT von 1992 als reguläre retribución en especie behandelt.
- Geschenke an Kunden können als Marketingaufwand für die Körperschaftsteuer (Art. 15.1 LIS) bis 1 % des Nettoumsatzes abzugsfähig sein, sofern ordnungsgemäß dokumentiert und üblich.
- Manche Tarifverträge räumen Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeschenk als erworbenes Recht ein — der Widerruf kann arbeitsrechtliche Folgen haben, unabhängig von der steuerlichen Behandlung.
Voraussetzungen
- Bei Zuwendung an Arbeitnehmer: den vollen Nennwert in die IRPF-Grundlage aufnehmen und die entsprechende Einbehaltung (retención) anwenden.
- Bei Zuwendung an Kunden und branchenüblich: Empfänger und Geschäftszweck dokumentieren zwecks Körperschaftsteuerabzug (innerhalb der 1 %-Umsatzobergrenze für Entertainment).
- USt getrennt erfassen — Vorsteuer auf Kundengeschenke ist regelmäßig nicht abzugsfähig (Art. 96 LIVA).
Anerkannte Anlässe
- Weihnachten / Navidad (als steuerpflichtiger Sachlohn behandelt)
- Sonstige Jahresend-Anerkennung (als steuerpflichtiger Sachlohn behandelt)
- Dank an Kunden (im gesetzlichen Rahmen als Marketing abzugsfähig)
Geschäftspartner
Kundengeschenke sind als Marketingaufwand nach Art. 15.1 LIS bis 1 % des Nettoumsatzes abzugsfähig. Über 1 % nicht abzugsfähig. Vorsteuer auf Kundengeschenke ist regelmäßig nach Art. 96 LIVA nicht abzugsfähig.
Ist das steuerfrei?
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Ist das steuerfrei?
Spanien kennt keinen allgemeinen Freibetrag — Gutscheine an Mitarbeitende sind unabhängig vom Betrag retribución en especie und laufen vollständig über die Payroll.
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Zum Länderführer →Häufige Fragen
Gibt es in Spanien einen Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer-Gutscheine?
Kein allgemeiner Freibetrag. Die spezifischen Sachbezugs-Befreiungen in Art. 42.3 LIRPF (Essensmarken, Kinderbetreuung, ÖPNV) gelten nicht für allgemein einsetzbare Einzelhandels-Gutscheine.
Kann ich einem Arbeitnehmer zu Weihnachten einen 100-€-Gutschein ohne Lohnfolgen geben?
Nicht ohne steuerliche Folgen. Die 100 € müssen der IRPF-Grundlage für den Zeitraum der Übergabe zugerechnet und die entsprechende Einbehaltung angewandt werden.
Und Gutscheine für Kunden?
Als Marketingaufwand abzugsfähig (im Rahmen der 1 %-Umsatzobergrenze nach Art. 15.1 LIS), sofern Empfänger und Geschäftszweck dokumentiert sind. Die Vorsteuer ist regelmäßig nicht abzugsfähig.
Quellen
- Art. 42 Ley 35/2006 IRPF — Retribuciones en especiegeprüft 2026-06-24
- AEAT — Manual de Renta (retribuciones en especie)geprüft 2026-06-24
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