Begriff
Aufmerksamkeit
Deutsche steuerliche Kategorie für persönliche Zuwendungen bis 60 € pro Anlass — zusätzlich zur monatlichen 50-€-Sachbezugsgrenze.
Aufmerksamkeiten sind kleine Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass des Arbeitnehmenden oder eines Angehörigen: Geburtstag, Dienstjubiläum, Geburt, Hochzeit. Die Grenze liegt bei 60 € brutto pro Anlass (R 19.6 LStR) — zusätzlich zur monatlichen 50-€-Sachbezugsfreigrenze.
Wie beim Sachbezug muss es sich um eine Sachleistung handeln. Ein ZAG-konformer Gutschein qualifiziert; Bargeld oder eine Open-Loop-Karte nicht.
Kombinieren Sie die Aufmerksamkeit bewusst mit dem monatlichen Sachbezug, um bei größeren persönlichen Anlässen einen runden Betrag ohne Lohnsteuerbelastung zu übergeben.
- nl: Aufmerksamkeit (Duitsland)
- en-GB: Aufmerksamkeit (Germany)
- fr: Aufmerksamkeit (Allemagne)