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Steuerfreie Gutscheine und Sachbezug in Europa
Länderleitfäden für Personalabteilung, Vertrieb und Finanzen: welche Freibeträge gelten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo die Regeln in offiziellen Quellen stehen. Jede Seite nennt Autor, Prüfdatum und Belege.
Kein Steuerberatung. Wir fassen öffentlich verfügbare Regeln zusammen. Für verbindliche Auskünfte sprechen Sie bitte Ihre Steuerberatung oder die jeweilige Behörde an.
Länderleitfäden
Sachzuwendungen bis 50 € pro Mitarbeitenden und Monat sind steuerfrei, wenn die Karte als ZAG-konformer Gutschein (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) ausgegeben wird.
Gift Cards an Mitarbeitende laufen über die WKR vrije ruimte (2,00% bis 400.000 €, 1,18% darüber, 2026). Die 25-€-Kleinegeschenkenregeling gilt ausschließlich für Sachgeschenke (in natura) — Gift Cards sind ausgeschlossen. 227 € ist die BUA-USt-Abzugsgrenze für Kundengeschenke, keine Einkommensteuer-Befreiung.
In Österreich sind Sachzuwendungen an Mitarbeitende — inklusive Gutscheinen — bis 186 € pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, ohne dass ein Betriebsfest erforderlich ist. Zusätzlich 365 €/Jahr für die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung; Dienstjubiläumsgeschenke bringen weitere 186 € je Jubiläumsjahr.
In der Schweiz müssen Sachgeschenke an Mitarbeitende — inklusive Einzelhandels-Gutscheine — bis 600 CHF pro Kalenderjahr nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden. Die 600 CHF sind eine jährliche Grenze je Arbeitnehmer nach Rz. 72 der ESTV-Wegleitung 2026, wirksam ab 1. Januar 2026.
Bis zu 200 € (5 % der monatlichen Sozialversicherungs-Bemessungsgrenze 2026) pro Mitarbeitenden und anerkanntem Anlass sind URSSAF-frei.
Belgische Arbeitgeber können pro Arbeitnehmer und Jahr einen RSZ/ONSS-freien Geschenkgutschein von 40 € für das Jahresend-Bündel (Nikolaus + Weihnachten + Neujahr zusammen) plus 40 € je unterhaltsberechtigtem Kind gewähren. Für Hochzeit (245 €), Ehrenauszeichnung (120 €/Jahr) und Ruhestand (40 € je Dienstjahr, mind. 120 €, max. 1.000 €) gelten eigene Obergrenzen.
Gift Cards bis 50 £ pro Anlass sind von Income Tax und NIC befreit, wenn alle vier Trivial-Benefits-Bedingungen erfüllt sind.
Irische Arbeitgeber können jedem Arbeitnehmer bis zu fünf Sachzuwendungen pro Jahr im Gesamtwert von bis zu 1.500 € frei von Income Tax, USC und PRSI im Rahmen der Small Benefit Exemption gewähren.
Spanien kennt keinen allgemeinen Steuerfreibetrag für Firmen-Gutscheine. Gutscheine an Arbeitnehmer gelten als Sachlohn (retribución en especie) und sind vollständig einkommensteuer- (IRPF) und sozialversicherungspflichtig.
Nach Art. 51 Abs. 3 TUIR sind Sachzuwendungen — inklusive Gutscheine — an Arbeitnehmer bis 1.000 € pro Arbeitnehmer und Jahr (2.000 € bei Arbeitnehmern mit unterhaltsberechtigten Kindern) einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei, gültig für 2025–2027. Der reguläre Basiswert außerhalb dieses temporären Regimes beträgt 258,23 €/Jahr.
In Polen sind aus dem Betriebssozialfonds (ZFŚS) finanzierte Gutscheine bis 1.000 PLN pro Arbeitnehmer und Jahr (seit 2024) einkommensteuerfrei (PIT), sofern der ZFŚS-Sozialkriteriums-Test eingehalten wird. Aufgeladene Prepaid-Karten qualifizieren; Papier-Talony ggf. nicht.
Schweden erlaubt drei getrennte Kategorien steuerfreier Arbeitgebergeschenke (2026): julgåva 600 SEK inkl. USt pro Jahr, jubileumsgåva 1.800 SEK inkl. USt zu einem Firmenjubiläum in 25-Jahres-Vielfachen und minnesgåva 15.000 SEK inkl. USt zu einem runden Geburtstag, ab 20 Dienstjahren oder zum Ruhestand (max. zweimal je Arbeitnehmer). Es handelt sich um getrennte Kategorien, nicht um eine einzelne Anlassgrenze.
Gift Cards an US-Mitarbeitende sind unabhängig vom Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn — die De-minimis-Fringe-Befreiung gilt ausdrücklich nicht für Cash Equivalents. Über W-2 melden, Lohnsteuer/FICA/State einbehalten.
Glossar
Kernbegriffe rund um steuerfreie Gutscheine in Deutschland: Sachbezug, Aufmerksamkeit, ZAG-konform, geldwerter Vorteil und Fringe Benefit.
Was ist Sachbezug?
Sachleistungen wie Gutscheine sind bis 50 € pro Monat und Mitarbeitenden steuerfrei — vorausgesetzt, sie erfüllen die Kriterien nach § 8 Abs. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG.
Zum Deutschland-Leitfaden →Regeln in Nachbarländern
Wer international schenkt, muss URSSAF (Frankreich), Trivial Benefits (UK), ecocheques (Belgien), Aufmerksamkeiten (Österreich) und die Naturalgeschenke-Regel in der Schweiz kennen.
Zum Frankreich-Leitfaden →Angebot für Ihr Unternehmen
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