Zusammenfassung
- Sachzuwendungen: 186 € pro Arbeitnehmer und KALENDERJAHR an Sachgeschenken, lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Seit der Reform 2024 kein Betriebsfest mehr erforderlich.
- Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung: zusätzliche 365 € pro Arbeitnehmer und Jahr für Weihnachtsfeier, Sommerfest usw. — zusätzlich zur 186-€-Grenze.
- Dienstjubiläum: weitere 186 € je Jubiläumsjahr (z. B. 20, 25, 30 Jahre) als einmaliges Sachgeschenk.
- Gutscheine sind nur dann Sachbezug, wenn sie nicht in Bargeld einlösbar sind. Open-Loop-Prepaid-Karten mit Auszahlungsfunktion gelten als Bargeld und fallen aus der Befreiung.
- Eine Überschreitung der 186 € im Jahr macht den übersteigenden Betrag voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig — 186 € sind ein Freibetrag, keine Freigrenze.
Voraussetzungen
- Sachzuwendung — die Karte darf nicht in Bargeld einlösbar sein.
- Summe der Sachgeschenke im Jahr ≤ 186 € je Arbeitnehmer.
- Zusätzlich zum Arbeitslohn, kein Gehaltsverzicht.
- Für die 365-€-Veranstaltungsgrenze: an tatsächliche Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung geknüpft.
- Für die zusätzlichen 186 € Dienstjubiläum: als Jubiläumsgeschenk dokumentiert.
Anerkannte Anlässe
- Beliebiger Anlass (kein Anlass für die jährlichen 186 € erforderlich)
- Weihnachtsfeier oder Sommerfest (getrennte 365 €/Jahr-Veranstaltungsgrenze)
- Dienstjubiläum — zusätzliche 186 € je Jubiläumsjahr
Geschäftspartner
Geschenke an Geschäftspartner sind nur als Werbeaufwand abzugsfähig — mit Logo des Schenkenden versehen und von geringem Einzelwert. Reine Gutscheine ohne Branding gelten in der Regel als nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand gemäß § 12 KStG.
Ist das steuerfrei?
Wählen Sie Land, Empfänger, Betrag und Anlass — wir zeigen die voraussichtliche steuerliche Einordnung mit Hinweisen. Keine Rechtsauskunft.
Ist das steuerfrei?
Wahrscheinlich befreit von österreichischer Lohnsteuer und Sozialversicherung als Sachzuwendung im Rahmen einer Betriebsveranstaltung.
- •Voraussetzung: Das Geschenk steht im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung (Weihnachtsfeier, Sommerausflug, Dienstjubiläum etc.).
- •Die € 186-Grenze ist eine Jahresobergrenze pro Mitarbeitenden über alle Sachzuwendungen — kein Freibetrag pro Geschenk.
- •Die Karte darf nicht in Bargeld ausgezahlt werden können (kein Open-Loop-Cash-out).
- •Der Estimator liefert allgemeine Hinweise auf Basis veröffentlichter Regeln. Keine Steuerberatung — mit Steuerberater abstimmen.
Keine Steuerberatung — vollständige Regel und Quellen auf der Länderseite.
Zum Länderführer →Häufige Fragen
Brauche ich eine Betriebsveranstaltung, um einen 186-€-Gutschein zu geben?
Nein — seit der Reform 2024 ist die 186-€-Jahresgrenze für Sachzuwendungen unabhängig von einer Betriebsveranstaltung. Die 365-€-Veranstaltungsgrenze ist getrennt und zusätzlich, aber an tatsächliche Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung geknüpft.
Sind die 186 € pro Geschenk oder pro Jahr?
Pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr, über alle Sachzuwendungen zusammen. Zwei 100-€-Karten im selben Jahr überschreiten die Grenze zusammen um 14 €, und diese 14 € werden lohnsteuerpflichtig.
Ist ein Amazon.at-Gutschein zulässig?
Ob eine Multi-Händler-Karte qualifiziert, hängt davon ab, ob sie in Bargeld einlösbar ist. Karten mit Auszahlungsfunktion gelten als Bargeld und fallen aus der Befreiung. AGB des Ausstellers vor dem Kauf prüfen.
Quellen
- § 3 EStG (RIS Bundeskanzleramt)geprüft 2026-06-24
- BMF — Lohnsteuerrichtlinien Rz 78 ff.geprüft 2026-06-24
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