Zusammenfassung
- Herkunft-der-Mittel-Regel: Nur Zuwendungen, die vollständig aus dem Betriebssozialfonds (Zakładowy Fundusz Świadczeń Socjalnych — ZFŚS) oder Gewerkschaftsfonds finanziert werden, fallen unter die PIT-Befreiung nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 67. Aus Betriebsmitteln finanzierte Geschenke sind voll steuerpflichtig.
- Jahresgrenze pro Arbeitnehmer: 1.000 PLN pro Jahr nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 67 PIT, seit 2024.
- Sozialkriterium: Die ZFŚS-Regelung muss ein objektives Sozialkriterium (z. B. Haushaltseinkommen, Familiensituation) zur Differenzierung des Betrags je Arbeitnehmer festlegen. Ein pauschaler Betrag für alle Arbeitnehmer kann angefochten werden.
- Zulässige Karten: Aufgeladene Prepaid-Karten eines definierten Händlers oder Netzwerks gelten regelmäßig als materielle Leistung (świadczenie rzeczowe). Papier-Talony/bony towarowe qualifizieren nicht in allen Auslegungen — mit polnischer Steuerberatung klären.
- Über 1.000 PLN ist der Überschuss PIT-pflichtig. Die ZUS-Behandlung hängt von der ZFŚS-Finanzierung ab — aus dem Fonds finanzierte Leistungen sind unabhängig von der PIT-Grenze regelmäßig ZUS-frei.
Voraussetzungen
- Vollständig aus ZFŚS oder vergleichbarem Gewerkschaftsfonds finanziert.
- Als materielle Leistung (świadczenie rzeczowe) gewährt — bevorzugt aufgeladene Prepaid-Karte eines definierten Händlers/Netzwerks.
- Pro Arbeitnehmer nach einem in der ZFŚS-Regelung festgelegten objektiven Sozialkriterium differenziert.
- Kumulierter Jahreswert pro Arbeitnehmer ≤ 1.000 PLN.
- In Lohnkonto und ZFŚS-Zuteilungsunterlagen dokumentiert.
Anerkannte Anlässe
- Weihnachten / Jahresende
- Ostern (Wielkanoc)
- Kindertag (je Kind), sofern in der ZFŚS-Regelung vorgesehen
- Weitere in der ZFŚS-Regelung definierte Anlässe
Geschäftspartner
Geschäftsgeschenke sind als Werbeaufwand (koszty reklamy) abzugsfähig, wenn sie einen geringen Einzelwert haben und das Firmenbranding tragen. Geschenke, die als Repräsentation (koszty reprezentacji) einzustufen sind, sind nach Art. 16 CIT nicht abzugsfähig. USt-Behandlung hängt vom Einzelwert ab: Geschenke bis 20 PLN je Stück (bzw. 100 PLN mit Empfängerlisten) sind regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit.
Ist das steuerfrei?
Wählen Sie Land, Empfänger, Betrag und Anlass — wir zeigen die voraussichtliche steuerliche Einordnung mit Hinweisen. Keine Rechtsauskunft.
Ist das steuerfrei?
Möglicherweise befreit nach Art. 21 ust. 1 pkt 67 PIT, wenn aus dem betrieblichen Sozialfonds (ZFŚS) finanziert.
- •Die Finanzierungsquelle ist entscheidend: nur aus ZFŚS oder Gewerkschaftsfonds finanzierte Zuwendungen qualifizieren; aus dem Betriebsergebnis gezahlte Geschenke sind ab dem ersten Złoty steuerpflichtig.
- •Die PIT-Grenze beträgt PLN 1.000 pro Jahr (seit 2024).
- •Die ZUS-Behandlung (Sozialversicherung) wird separat beurteilt: aus ZFŚS finanzierte Leistungen sind i. d. R. sozialabgabenfrei.
- •Der Estimator liefert allgemeine Hinweise auf Basis veröffentlichter Regeln. Keine Steuerberatung — mit Steuerberater abstimmen.
Keine Steuerberatung — vollständige Regel und Quellen auf der Länderseite.
Zum Länderführer →Häufige Fragen
Wie hoch ist der aktuelle PIT-Freibetrag für aus dem ZFŚS finanzierte Geschenke?
1.000 PLN pro Arbeitnehmer und Jahr nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 67 PIT, seit 2024.
Kann ein Unternehmen ohne ZFŚS diese Befreiung nutzen?
Nein. Die Befreiung setzt eine Finanzierung aus dem Betriebssozialfonds voraus. Kleinere Unternehmen, die aus dem ZFŚS ausgetreten sind, können diese Befreiung nicht nutzen — aus Betriebsmitteln finanzierte Geschenke sind ab dem ersten Złoty steuerpflichtig.
Qualifizieren Papier-Talony / bony towarowe?
Aufgeladene Prepaid-Karten eines definierten Händlers oder Netzwerks gelten regelmäßig als materielle Leistung. Papier-Talony werden in einigen Auslegungen zurückhaltender behandelt — vor Anwendung mit polnischer Steuerberatung klären.
Unterliegen ZFŚS-Gutscheine der ZUS?
Aus dem ZFŚS finanzierte Leistungen sind nach der rozporządzenie des Arbeitsministeriums in der Regel ZUS-frei. PIT und ZUS werden getrennt beurteilt.
Quellen
- Ustawa o PIT — art. 21 ust. 1 pkt 67 (ISAP Sejm)geprüft 2026-06-24
- Ustawa o ZFŚS (ISAP Sejm)geprüft 2026-06-24
Programm für Ihr Unternehmen zusammenstellen
Wir berechnen die Auswirkungen für Ihre Situation und stellen einen passenden Markenmix zusammen.
Angebot anfragen