Zusammenfassung
- Schwelle: 5 % der monatlichen Sozialversicherungs-Bemessungsgrenze pro Anlass (200 € in 2026), pro Mitarbeitenden und Anlass.
- 11 anerkannte Anlässe (URSSAF-Liste): Neujahr, Epiphanias, Hochzeit/PACS, Geburt/Adoption, Ruhestand, Mutter-/Vatertag, Sainte-Catherine und Saint-Nicolas, Weihnachten, Schulanfang, Geburtstag.
- Die Karte sollte zum Anlass passen (z. B. Schulbedarf zum Schulanfang).
- Oberhalb der Schwelle oder außerhalb der Anlässe: voll URSSAF-pflichtig und einkommensteuerpflichtig.
Voraussetzungen
- Anlass auf der URSSAF-Liste der 11 anerkannten Ereignisse.
- Wert pro Anlass und Mitarbeitenden ≤ 5 % PMSS (200 € in 2026).
- Karte ist Sachzuwendung und passt idealerweise zum Anlass.
- An Mitarbeitenden oder direkte Angehörige (z. B. Kinder zum Schulanfang).
Anerkannte Anlässe
- Neujahr
- Epiphanias
- Hochzeit / PACS
- Geburt oder Adoption
- Ruhestand
- Muttertag
- Vatertag
- Sainte-Catherine / Saint-Nicolas
- Weihnachten
- Schulanfang
- Geburtstag
Geschäftspartner
Für Kundengeschenke gibt es keine URSSAF-Toleranz (sie gilt für Mitarbeitende). In der Regel als Marketingaufwand behandelt; Vorsteuerabzug nur bis 73 € brutto pro Empfänger und Jahr (Art. 28-00 A CGI).
Ist das steuerfrei?
Wählen Sie Land, Empfänger, Betrag und Anlass — wir zeigen die voraussichtliche steuerliche Einordnung mit Hinweisen. Keine Rechtsauskunft.
Ist das steuerfrei?
Der Anlass steht nicht auf der URSSAF-Liste der 11 anerkannten Anlässe — keine Befreiung.
- •Der Estimator liefert allgemeine Hinweise auf Basis veröffentlichter Regeln. Keine Steuerberatung — mit Steuerberater abstimmen.
Keine Steuerberatung — vollständige Regel und Quellen auf der Länderseite.
Zum Länderführer →Häufige Fragen
Kann ich im selben Monat zwei 200-€-Karten geben (z. B. Weihnachten + Geburtstag)?
Ja. Die Schwelle gilt pro anerkanntem Anlass, nicht pro Monat. Zwei separate Anlässe ermöglichen zwei separate steuerfreie Karten, sofern dokumentiert.
Was, wenn ich 250 € zu Weihnachten gebe?
Die gesamten 250 € werden URSSAF-pflichtig und einkommensteuerpflichtig — die Schwelle ist ein Couperet, kein Abschlag.
Gilt die Regel auch für CSE-Karten?
Ja, sie gilt sowohl für vom Arbeitgeber als auch vom CSE finanzierte Karten — gleiche 200 € pro Anlass in 2026.
Quellen
- URSSAF — Bons d'achat et cadeaux offerts aux salariésgeprüft 2026-03-01
- PMSS 2026 — BOSS / Sécurité socialegeprüft 2026-03-01
- BOI-RSA-CHAMP-20-30-20 (Bofip)geprüft 2026-03-01
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