Zusammenfassung
- Temporäre Grenze 2025–2027 (Legge di Bilancio): 1.000 € pro Arbeitnehmer und Jahr an Sachzuwendungen, angehoben auf 2.000 € bei Arbeitnehmern mit unterhaltsberechtigten Kindern (figli a carico).
- Regulärer Basiswert nach Art. 51 c.3 TUIR (außerhalb des temporären Regimes): 258,23 € pro Arbeitnehmer und Jahr.
- Cliff-Regel: Ein Euro über der jeweiligen Grenze macht den GESAMTEN Betrag lohnsteuerpflichtig — nicht nur den Überschuss.
- Erfasst sind Einkaufsgutscheine (buoni acquisto), Tankkarten, Erstattungen für Haushalts-Nebenkosten und Miete — alle innerhalb derselben kumulierten Obergrenze.
- Die Grenze gilt pro Arbeitnehmer und Jahr; sie lässt sich nicht in anlassbezogene Teilgrenzen aufteilen. Vor Anwendung der 2.000 € den Familienstand (unterhaltsberechtigte Kinder) bestätigen.
Voraussetzungen
- Sachzuwendung (keine direkten Barzahlungen).
- Kumulierter Jahreswert pro Arbeitnehmer ≤ 1.000 € (2.000 € bei unterhaltsberechtigten Kindern) für 2025–2027.
- Zusätzlich zum regulären Lohn gewährt, kein Salary-Sacrifice zur Umwandlung von Bargeld in Gutscheine.
- Nachweis des Familienstands (unterhaltsberechtigte Kinder) vor Anwendung der 2.000-€-Grenze eingeholt.
- Pro Arbeitnehmer und Jahr im Lohnkonto dokumentiert.
Anerkannte Anlässe
- Beliebiger Anlass (Jahresobergrenze, nicht anlassgebunden)
- Weihnachten / Jahresende
- Anerkennung ohne Leistungsbezug
Geschäftspartner
Geschenke an Geschäftspartner sind nach Art. 108 TUIR als Repräsentationsaufwand (spese di rappresentanza) bis zu den durch die Durchführungsverordnung gesetzten Grenzen abzugsfähig (Umsatzanteil je nach Unternehmensgröße). Positionen mit Einzelkosten bis 50 € sind vollständig abzugsfähig, ohne die Repräsentationsgrenze zu berühren.
Ist das steuerfrei?
Wählen Sie Land, Empfänger, Betrag und Anlass — wir zeigen die voraussichtliche steuerliche Einordnung mit Hinweisen. Keine Rechtsauskunft.
Ist das steuerfrei?
Wahrscheinlich innerhalb der Fringe-Benefit-Grenze nach Art. 51 c.3 TUIR — befreit von IRPEF und Sozialversicherung.
- •Die Jahresgrenze beträgt € 1.000 pro Mitarbeitenden (€ 2.000 mit unterhaltsberechtigten Kindern) für 2025–2027 nach der Legge di Bilancio. Reguläre Grenze € 258,23.
- •Die Grenze ist ein Jahresaggregat pro Mitarbeitenden über alle Sachbezüge, ggf. inklusive Erstattung von Nebenkostenrechnungen.
- •Der Estimator liefert allgemeine Hinweise auf Basis veröffentlichter Regeln. Keine Steuerberatung — mit Steuerberater abstimmen.
Keine Steuerberatung — vollständige Regel und Quellen auf der Länderseite.
Zum Länderführer →Häufige Fragen
Wie hoch ist die Fringe-Benefit-Grenze in Italien 2026?
1.000 € pro Arbeitnehmer und Jahr (2.000 € bei unterhaltsberechtigten Kindern), gültig für das Dreijahresfenster 2025–2027 nach der Legge di Bilancio 2025. Der reguläre Basiswert außerhalb dieses temporären Regimes beträgt 258,23 €/Jahr.
Was passiert bei einer Überschreitung?
Der gesamte Betrag — nicht nur der Überschuss — wird als Arbeitslohn steuerpflichtig. Art. 51 c.3 TUIR ist eine Cliff-Grenze, kein Freibetrag.
Wie qualifiziere ich mich für die 2.000-€-Grenze?
Der Arbeitnehmer muss mindestens ein steuerlich unterhaltsberechtigtes Kind (figlio a carico) haben und dies dem Arbeitgeber schriftlich erklären. Ohne Erklärung gilt die niedrigere Grenze von 1.000 €.
Zählen Erstattungen für Nebenkosten in dieselbe Grenze?
Ja. Aktuelle Haushaltsgesetze haben Erstattungen für Strom, Gas, Wasser und Miete ausdrücklich derselben kumulierten Fringe-Benefit-Grenze zugewiesen.
Quellen
- Art. 51 TUIR — Determinazione del reddito di lavoro dipendentegeprüft 2026-06-24
- Agenzia delle Entrate — Welfare aziendale e fringe benefitgeprüft 2026-06-24
- Legge di Bilancio 2025 (L. 207/2024) — soglia fringe benefitgeprüft 2026-06-24
Programm für Ihr Unternehmen zusammenstellen
Wir berechnen die Auswirkungen für Ihre Situation und stellen einen passenden Markenmix zusammen.
Angebot anfragen