Begriff
Sachbezug
Deutsche steuerliche Kategorie für Zuwendungen in Sachform — Gutscheine bis 50 € pro Mitarbeitendem und Monat sind steuerfrei, sofern sie ZAG-konform sind.
Sachbezug bezeichnet Zuwendungen in Sachform vom Arbeitgeber an Arbeitnehmende. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sind sie bis 50 € pro Monat und Person lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie nicht in bar ausgezahlt werden können.
Voraussetzung: Der Gutschein muss closed-loop bzw. controlled-loop und damit ZAG-konform sein. Open-Loop-Prepaidkarten mit Netzwerk-Logo (Visa, Mastercard) fallen nicht darunter. Die 50 € sind eine Monatsgrenze — nicht auf Folgemonate übertragbar.
Für persönliche Anlässe (Aufmerksamkeiten) gilt zusätzlich die Grenze von 60 € pro Anlass, unabhängig von der monatlichen 50-€-Freigrenze.
- nl: Sachbezug (Duitsland)
- en-GB: Sachbezug (Germany)
- fr: Sachbezug (Allemagne)