Begriff
Geldwerter Vorteil
Ein vom Arbeitgeber gewährter Vorteil in Geldeswert, der nicht in bar ausgezahlt wird. Entscheidet, ob ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug oder als Barlohn behandelt wird.
Der geldwerte Vorteil ist jede Zuwendung des Arbeitgebers an Arbeitnehmende, die nicht in bar ausgezahlt wird, aber einen wirtschaftlichen Wert hat: Gutschein, Dienstwagen, Personalrabatt, freie Verpflegung. Er bildet die steuerliche Brücke zwischen Sachbezug und Barlohn.
Für Gutscheine gilt: Ist die Karte ZAG-konform und bleibt der Wert innerhalb der monatlichen 50-€-Grenze, ist der geldwerte Vorteil als Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Bei Open-Loop-Karten oder Überschreitung wird der volle Betrag als Barlohn behandelt — mit Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Für persönliche Anlässe kommt die 60-€-Aufmerksamkeitsgrenze zusätzlich hinzu. Dokumentieren Sie pro Mitarbeitendem und Monat, welcher Vorteil gewährt wurde, damit die Freigrenze nicht verloren geht.
- nl: Geldwerter Vorteil (Duitsland)
- en-GB: Geldwerter Vorteil (Germany)
- fr: Geldwerter Vorteil (Allemagne)