Begriff
Fringe Benefit (geldwerter Vorteil)
Zusatzleistung neben dem regulären Gehalt — etwa Gutschein, Diensthandy oder Firmenwagen. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich stark je nach Land; im deutschen Recht entspricht dem der geldwerte Vorteil.
Ein Fringe Benefit ist jede Sach- oder Zusatzleistung des Arbeitgebers neben dem Barlohn. Im deutschen Steuerrecht wird der Vorgang als geldwerter Vorteil erfasst; Gutscheine fallen — sofern ZAG-konform — unter die 50-€-Sachbezugsfreigrenze.
International gilt für Gutscheine jeweils ein eigenes Regime: WKR (Niederlande), Sachbezug + Aufmerksamkeit (Deutschland), Small Benefit Exemption (Irland), Trivial Benefits (UK). In Italien besteht seit 2024 eine kombinierte Grenze von 1.000 € pro Jahr (2.000 € mit Kindern).
Für einen internationalen Rollout ist pro Land der passende Rahmen zu wählen. Unsere Länderseiten und der Tax-Checker liefern eine erste Einordnung — bindende Auskunft nur durch Steuerberatung.
- nl: Fringe benefit
- en-GB: Fringe benefit
- fr: Avantage en nature (fringe benefit)