Begriff

Fringe Benefit (geldwerter Vorteil)

Zusatzleistung neben dem regulären Gehalt — etwa Gutschein, Diensthandy oder Firmenwagen. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich stark je nach Land; im deutschen Recht entspricht dem der geldwerte Vorteil.

Ein Fringe Benefit ist jede Sach- oder Zusatzleistung des Arbeitgebers neben dem Barlohn. Im deutschen Steuerrecht wird der Vorgang als geldwerter Vorteil erfasst; Gutscheine fallen — sofern ZAG-konform — unter die 50-€-Sachbezugsfreigrenze.

International gilt für Gutscheine jeweils ein eigenes Regime: WKR (Niederlande), Sachbezug + Aufmerksamkeit (Deutschland), Small Benefit Exemption (Irland), Trivial Benefits (UK). In Italien besteht seit 2024 eine kombinierte Grenze von 1.000 € pro Jahr (2.000 € mit Kindern).

Für einen internationalen Rollout ist pro Land der passende Rahmen zu wählen. Unsere Länderseiten und der Tax-Checker liefern eine erste Einordnung — bindende Auskunft nur durch Steuerberatung.

Auch bekannt als
  • nl: Fringe benefit
  • en-GB: Fringe benefit
  • fr: Avantage en nature (fringe benefit)
Land
Steuerfreie Gutscheine in Deutschland
Land
Steuerfreie Gutscheine in Niederlande
Anlass
employee rewards
Begriff
Sachbezug
Begriff
Geldwerter Vorteil

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