Begriff

ZAG-konform

Deutsche Einstufung: Ein Gutschein, der dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entspricht — also closed- oder controlled-loop ist und nicht als Geldleistung gilt.

Seit 2022 verlangt die Finanzverwaltung, dass Gutscheine nur dann als Sachbezug qualifizieren, wenn sie ZAG-konform sind: einlösbar bei einem Aussteller oder innerhalb eines begrenzten Akzeptanznetzes, ohne Barauszahlungsfunktion und ohne uneingeschränkte offene Akzeptanz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG).

Eine Visa- oder Mastercard-Prepaidkarte fällt nicht unter das ZAG und wird lohnsteuerlich als Barlohn behandelt — inklusive Sozialversicherungspflicht. Bei großen Kampagnen sind das schnell mehrere tausend Euro pro Mitarbeitendem.

Fordern Sie stets eine schriftliche ZAG-Bestätigung Ihres Anbieters an. gift.cards liefert standardmäßig ZAG-konforme Single- und Multi-Brand-Gutscheine für Deutschland.

Auch bekannt als
  • nl: ZAG-konform
  • en-GB: ZAG-compliant
  • fr: Conforme à la ZAG
Land
Steuerfreie Gutscheine in Deutschland
Begriff
Sachbezug
Begriff
Geldwerter Vorteil
Begriff
Closed-Loop-Karte
Begriff
Open-Loop-Karte

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