Begriff
ZAG-konform
Deutsche Einstufung: Ein Gutschein, der dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entspricht — also closed- oder controlled-loop ist und nicht als Geldleistung gilt.
Seit 2022 verlangt die Finanzverwaltung, dass Gutscheine nur dann als Sachbezug qualifizieren, wenn sie ZAG-konform sind: einlösbar bei einem Aussteller oder innerhalb eines begrenzten Akzeptanznetzes, ohne Barauszahlungsfunktion und ohne uneingeschränkte offene Akzeptanz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG).
Eine Visa- oder Mastercard-Prepaidkarte fällt nicht unter das ZAG und wird lohnsteuerlich als Barlohn behandelt — inklusive Sozialversicherungspflicht. Bei großen Kampagnen sind das schnell mehrere tausend Euro pro Mitarbeitendem.
Fordern Sie stets eine schriftliche ZAG-Bestätigung Ihres Anbieters an. gift.cards liefert standardmäßig ZAG-konforme Single- und Multi-Brand-Gutscheine für Deutschland.
- nl: ZAG-konform
- en-GB: ZAG-compliant
- fr: Conforme à la ZAG