Definition
Ein Corporate-Gutschein ist ein Gutschein, den ein Unternehmen bei einem B2B-Anbieter in Stückzahl bezieht, um ihn an Dritte (Mitarbeiter, Kunden, Umfrageteilnehmer, Vertriebspartner) zu verteilen. Anders als ein B2C-Gutschein ist er Teil eines dokumentierten Programms mit Bestellprozess, Audit-Log und Abrechnung auf Firmenname.
Typische Use-Cases
- Mitarbeiter-Anerkennung (50-€-Sachbezug, Jubiläen, persönliche Anlässe).
- Kundengeschenke (B2B-Beziehungspflege, Aufmerksamkeiten).
- Umfrage- und Research-Incentives (schnelle Rückmeldequote).
- Vertriebs- und Partner-Incentives (SPIFFs, Kanalprogramme).
- Marketing-Aktivierung (Gewinnspiele, Referral-Programme).
Deutscher Steuerkontext
Corporate-Gutscheine treffen in Deutschland regelmäßig auf drei Rahmenwerke: § 8 Abs 2 EStG (50-€-Sachbezug), § 3 Nr 51 EStG (Trinkgeld — für Gutscheine irrelevant), und § 37b EStG (Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen an Dritte). Welcher Rahmen gilt, hängt vom Empfänger und Zweck ab — ein guter Anbieter dokumentiert dies pro Kampagne.
Für Nicht-Mitarbeiter-Empfänger (Kunden, Umfrageteilnehmer) gelten andere Grenzen und Belegpflichten. Die 50-€-Regel greift dort nicht.
Kaufkriterien
- Preis pro Sendung nur auf dem Nennwert, ohne Plattform- oder Delivery-Gebühren.
- Öffentliche API mit Webhooks für HRIS/CRM-Integration.
- Sachbezug-Konfiguration out-of-the-box mit Audit-Log.
- Konsolidierte EUR-Rechnung, Zahlungsziel nach Absprache.
- Deutschsprachiger Support für Compliance-Fragen.
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Corporate-Gutschein von einem B2C-Gutschein?
Der B2B-Kanal: Bulk-Bestellung, Firmenrechnung, Audit-Log pro Sendung, Sachbezug-Konfiguration. B2C-Karten liefern das nicht.
Kann jeder Mitarbeiter monatlich einen 50-€-Gutschein erhalten?
Ja, sofern die Karte Closed-Loop und nicht in Bargeld umwandelbar ist. Die 50-€-Grenze ist pro Kalendermonat pro Mitarbeiter, nicht kumulierbar.
Sind Corporate-Gutscheine an Kunden steuerlich abziehbar?
Grundsätzlich ja als Betriebsausgabe, oft mit Pauschalversteuerung nach § 37b EStG durch das schenkende Unternehmen. Details bitte mit dem Steuerberater klären.