Für Unternehmen
Gutscheine auf Rechnung bestellen
Die Frage hinter „auf Rechnung“ ist selten, ob Sie zahlen können. Sie ist, ob die Bestellung sauber durch Ihre Buchhaltung läuft: mit Bestellnummer, mit Kostenstelle, mit einer Rechnung, die Ihre Kreditorenbuchhaltung ohne Rückfrage verbucht. Genau so ist dieser Weg gebaut — Angebot, Freigabe, Lieferung, Rechnung danach.
- Bestellbare Karten in Deutschland
- 163
- Lieferung
- digital meist innerhalb weniger Minuten
- Zahlungsziel
- 14 oder 30 Tage nach Lieferung
So läuft die Bestellung auf Rechnung
- Sie geben Menge, Marken oder Budgetmix und Zielländer an; Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Angebot mit Nennwert, Zusatzkosten und Zahlungsziel.
- Wir prüfen einmalig Firmierung, Handelsregister- oder USt-IdNr. und Rechnungsanschrift. Das ist die Verifizierung — keine Schufa-Abfrage bei Ihren Mitarbeitenden, keine Bonitätsprüfung durch einen Dritten.
- Sie geben das Angebot frei, gern mit Ihrer Bestellnummer. Die Nummer läuft von der Freigabe bis auf die Rechnung mit.
- Wir liefern: digital meist innerhalb weniger Minuten, physisch in der Regel einige Werktage.
- Die Rechnung kommt nach der Lieferung, mit Zahlungsziel 14 oder 30 Tage.
Was auf der Rechnung steht
Das ist der Teil, an dem die meisten Gutscheinbestellungen in der Buchhaltung hängen bleiben. Auf unserer Rechnung stehen die Angaben, die Ihre Kreditorenbuchhaltung braucht — und zwar von Anfang an, nicht auf Nachfrage:
- Ihre Bestellnummer (PO) und, wenn Sie sie mitliefern, Ihre Kostenstelle je Position.
- Der Nennwert der Karten je Marke, getrennt von tatsächlichen Zusatzkosten wie Produktion, Personalisierung, Verpackung und Versand.
- Umsatzsteuerliche Behandlung je Position: Mehrzweckgutscheine sind bei Ausgabe nicht umsatzsteuerbar (§ 3 Abs. 15 UStG); die Umsatzsteuer entsteht erst bei Einlösung beim Händler. Auf Zusatzleistungen wie Druck, Versand oder Personalisierung fällt die reguläre Umsatzsteuer an, offen ausgewiesen.
- Ein Lieferdatum je Charge — praktisch, wenn Sie über ein Quartal hinweg in mehreren Wellen versenden.
- Auf Wunsch getrennte Rechnungen je Gesellschaft, Standort oder Land.
Warum ohne Klarna, Ratepay oder anderen Kreditanbieter
„Auf Rechnung“ wird online meist über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt, der die Forderung ankauft und dafür Ihre Firma oder sogar die bestellende Person prüft. Das kostet Zeit, hinterlässt eine Bonitätsanfrage und bringt eine dritte Partei in eine Beziehung, in der sie nichts zu suchen hat. Wir stellen die Rechnung selbst und tragen das Zahlungsziel selbst. Es gibt keinen Vertragspartner zwischen Ihnen und uns, keine Ratenzahlung, keine Mahngebühr eines Fremdanbieters — nur eine Rechnung und ein Zahlungsziel.
Was die Plattform kostet
Nichts. Kein Abo, keine Plattformgebühr, keine Servicegebühr auf den Kartenwert und kein Aufschlag von 3–3,5 %, wie ihn eine Kreditkartenabwicklung kostet. Sie zahlen den Nennwert der Karten plus die Zusatzkosten, die tatsächlich anfallen — Produktion, Personalisierung, Verpackung, Versand. Alle Positionen stehen im Angebot, bevor Sie freigeben.
Wer die Rechnung bekommt und wer die Karten
Das sind zwei verschiedene Adressen, und sie dürfen auseinanderfallen. Die Rechnung geht an Ihre Kreditorenbuchhaltung oder an Ihr Rechnungseingangspostfach; die Karten gehen digital an die Empfängerliste, gesammelt an eine Personalabteilung oder physisch an einen Standort. Bei mehreren Gesellschaften rechnen wir je Gesellschaft ab, damit die Kosten dort landen, wo sie hingehören.
Ab wann auf Rechnung
Auf Rechnung starten wir ab 10 Karten pro Bestellung. Darunter läuft die Bestellung über die normale Zahlung — nicht, weil wir Ihnen nicht trauen, sondern weil eine Rechnung mit Prüfung, Buchung und Zahlungsziel für drei Karten mehr Verwaltung ist als Nutzen.
Beispiel: Sie haben 4 Karten im Warenkorb. Für die Rechnungsoption fehlen noch 6 Karten.
Ab welchem Betrag ein Mensch übernimmt
Online abrechnen können Sie bis 25.000 € pro Bestellung. Darüber bleibt die Bestellung möglich — sie läuft nur nicht mehr durch die Selbstbedienung. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, ein Angebot mit gestaffelter Lieferung und, wenn Sie möchten, getrennte Rechnungen je Welle. Kein Fehler, keine Sackgasse: nur ein anderer Weg.
Sachbezug: was auf Rechnung bestellte Gutscheine dürfen — und was nicht
Bis 50 € pro Mitarbeitendem und Kalendermonat bleibt ein Sachbezugsgutschein steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 50,01 € ist nicht der eine Cent steuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag. Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
Eine breite Multi-Marken-Auswahlkarte qualifiziert dafür nicht. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG und dem BMF-Schreiben vom 15. März 2022 gilt ein Gutschein nur dann als Sachbezug, wenn er auf ein begrenztes Netzwerk, ein begrenztes Sortiment oder einen steuerlich begünstigten Zweck beschränkt ist. Eine Karte, mit der die empfangende Person aus Dutzenden Händlern in mehreren Ländern frei wählt, ist genau das nicht. Wenn Sie die 50-Euro-Grenze nutzen wollen, bestellen Sie geschlossene Einzelmarken-Gutscheine (zum Beispiel eine Händlerkarte oder eine filialgebundene City-Card) — die liefern wir auf demselben Weg und auf derselben Rechnung.
- § 8 Abs. 2 EStG (Bundesfinanzministerium)
- BMF-Schreiben Gutscheine (13.04.2021, IV C 5)
- § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
Quellen nachgesehen am 2026-08-24. Redaktionell erstellt, nicht von einem Steuerberater geprüft — bitte mit Ihrer Steuerberatung abstimmen.
FAQ
- Welches Zahlungsziel gilt?
- 14 oder 30 Tage nach Lieferung. Welches der beiden gilt, steht im Angebot, bevor Sie freigeben — es wird nicht nachträglich geändert.
- Machen Sie eine Bonitätsprüfung?
- Nein, keine Schufa-Abfrage und keine Prüfung durch einen Zahlungsdienstleister. Wir verifizieren einmalig die Firmendaten: Firmierung, Handelsregister- oder USt-IdNr. und Rechnungsanschrift. Bei sehr großen Erstbestellungen kann Ihr Ansprechpartner eine Teilvorauszahlung vorschlagen; das steht dann im Angebot und nicht im Kleingedruckten.
- Ab wie vielen Karten kann ich auf Rechnung bestellen?
- Ab 10 Karten pro Bestellung. Liegen Sie darunter, zeigen wir Ihnen, wie viele Karten noch fehlen, statt die Option kommentarlos zu sperren.
- Wie wird die Umsatzsteuer behandelt?
- Mehrzweckgutscheine sind bei Ausgabe nicht umsatzsteuerbar (§ 3 Abs. 15 UStG); die Umsatzsteuer entsteht erst bei der Einlösung beim Händler. Einzweckgutscheine werden bei Ausgabe versteuert. Zusatzleistungen wie Produktion, Personalisierung und Versand tragen die reguläre Umsatzsteuer, getrennt ausgewiesen.
- Können Sie unsere Bestellnummer und Kostenstelle aufnehmen?
- Ja. Die PO-Nummer läuft von der Angebotsfreigabe über die Lieferung bis auf die Rechnung mit. Kostenstellen nehmen wir je Position auf, wenn Sie sie mit der Empfängerliste mitliefern.
- Wer bekommt die Rechnung, wenn die Karten an einen anderen Standort gehen?
- Rechnungsempfänger und Lieferadresse sind getrennt. Die Rechnung geht an Ihre Kreditorenbuchhaltung oder Ihr Rechnungseingangspostfach, die Karten an die Empfängerliste oder den Standort, den Sie angeben.
- Liefern Sie vor der Zahlung?
- Ja, das ist der Sinn der Rechnung: erst Lieferung, dann Zahlung innerhalb des vereinbarten Ziels. Nur bei sehr großen Erstbestellungen kann eine abweichende Regelung im Angebot stehen.
- Können wir eine Bestellung noch stornieren?
- Bis zur Freigabe des Angebots jederzeit ohne Kosten. Nach der Freigabe sind bereits erzeugte digitale Codes und produzierte physische Karten nicht mehr stornierbar; noch nicht ausgeführte Chargen einer geplanten Lieferung schon.
- Geht das auch für unsere ausländische Niederlassung?
- Ja. Wir liefern in 180+ Länder und rechnen je Gesellschaft ab — eine Rechnung pro Land oder pro Gesellschaft, damit die Kosten dort landen, wo sie entstehen. Die Karten selbst wählen wir je Zielmarkt aus, damit sie vor Ort auch eingelöst werden können.
- Zahlen wir Gebühren für die Rechnung?
- Nein. Keine Rechnungsgebühr, keine Plattformgebühr, kein Aufschlag auf den Kartenwert. Sie zahlen den Nennwert plus die tatsächlichen Zusatzkosten, die im Angebot stehen.