Monatlicher Sachbezug 50 € für Mitarbeiter
Steuerfrei und sozialabgabenfrei. Als monatliche Wahl-Karte statt Gehaltserhöhung — mehr netto vom brutto.
Gehaltserhöhungen kosten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer viel an Abgaben. Der Sachbezug bis 50 €/Monat kommt netto beim Mitarbeiter an.
50 € netto = 50 € beim Mitarbeiter
Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben (§ 8 Abs. 2 EStG).
Monatlich automatisch
API oder CSV; Empfänger erhält Karte automatisch.
Freie Marken-Wahl
Alle 100+ Händler auswählbar; kein Zwang zu einer Kette.
Beliebt für monatlichen Sachbezug
Steuerlich · steuerfrei
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Sachbezüge bis 50 € pro Monat pro Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung: Sachzuwendung (kein Bargeld), nicht kumulierbar über Monatsgrenze.
Steuerregeln Deutschland ansehenHäufig gestellte Fragen
Was ist die 50-€-Sachbezugsgrenze genau?+
Bis 50 € brutto pro Mitarbeiter pro Kalendermonat als Sachzuwendung. Ausnutzung monatlich — nicht kumulierbar.
Kann ich die 50 € rückwirkend geben?+
Nein — der Freibetrag verfällt monatlich. Nur der laufende Monat zählt.
Gilt das für Gutscheine?+
Ja, wenn die Karte den ZAG-Anforderungen entspricht (auf Waren/Dienstleistungen limitiert, keine Barauszahlung). Unsere Karten erfüllen das.
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Einmal aufsetzen, monatlich automatisch. Reporting inklusive.