Sachbezug

Monatlicher Sachbezug 50 € für Mitarbeiter

Steuerfrei und sozialabgabenfrei. Als monatliche Wahl-Karte statt Gehaltserhöhung — mehr netto vom brutto.

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Gehaltserhöhungen kosten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer viel an Abgaben. Der Sachbezug bis 50 €/Monat kommt netto beim Mitarbeiter an.

01

50 € netto = 50 € beim Mitarbeiter

Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben (§ 8 Abs. 2 EStG).

02

Monatlich automatisch

API oder CSV; Empfänger erhält Karte automatisch.

03

Freie Marken-Wahl

Alle 100+ Händler auswählbar; kein Zwang zu einer Kette.

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Steuerlich · steuerfrei

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Sachbezüge bis 50 € pro Monat pro Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung: Sachzuwendung (kein Bargeld), nicht kumulierbar über Monatsgrenze.

Steuerregeln Deutschland ansehen

Häufig gestellte Fragen

Was ist die 50-€-Sachbezugsgrenze genau?+

Bis 50 € brutto pro Mitarbeiter pro Kalendermonat als Sachzuwendung. Ausnutzung monatlich — nicht kumulierbar.

Kann ich die 50 € rückwirkend geben?+

Nein — der Freibetrag verfällt monatlich. Nur der laufende Monat zählt.

Gilt das für Gutscheine?+

Ja, wenn die Karte den ZAG-Anforderungen entspricht (auf Waren/Dienstleistungen limitiert, keine Barauszahlung). Unsere Karten erfüllen das.

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