Firmen-Gutscheine
Mitarbeitergeschenke in der Schweiz und die CHF 600 Jahresgrenze
Die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises 2026, Randziffer 72, nimmt übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 600 pro Kalenderjahr von der Deklaration aus. Die Grenze gilt je empfangender Person für das Kalenderjahr, nicht für jeden Anlass neu.
CHF 600 pro Kalenderjahr
Die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises 2026, Randziffer 72, nimmt übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 600 pro Kalenderjahr von der Deklaration aus. Die Grenze gilt je empfangender Person für das Kalenderjahr, nicht für jeden Anlass neu.
Addieren Sie die einschlägigen Geschenke im selben Kalenderjahr. Mehrere Kampagnen oder unterschiedliche Marken eröffnen keine neue Jahresgrenze.
Welche Gutscheine zählen
Die offiziellen Fragen und Antworten 2026 zu Randziffer 72, Frage 2, halten ausdrücklich fest: «Gutscheine sind Naturalgeschenken gleichgestellt.» Bargeldgeschenke sind dagegen immer als Lohnbestandteil im Lohnausweis zu deklarieren.
Diese Aussage ist keine pauschale Freigabe jeder offenen Prepaidkarte oder jeder Auswahlkarte. Lassen Sie die konkrete Karte und ihre Bedingungen vor der Bestellung beurteilen.
Weihnachten, Geburtstag und ähnliche Geschenke
Die Wegleitung nennt übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke. Ob eine andere Zuwendung darunter fällt, ist anhand ihres konkreten Charakters zu beurteilen. Ein weiterer Anlass setzt den Jahreszähler nicht zurück.
Die FAQ zu Randziffer 72, Frage 4, begrenzen die Steuerfreiheit auf den Normalfall ohne Missbrauch. Leiten Sie daraus keine allgemeine Befreiung für Prämien, Lohnersatz oder jede Jubiläumszahlung ab.
Bei Überschreitung zählt der ganze Betrag
Die Wegleitung sagt ausdrücklich: «Bei Naturalgeschenken, die diesen Betrag übersteigen, ist der ganze Betrag anzugeben (Ziffer 2.3 des Lohnausweises).»
Die FAQ 2026 zu Randziffer 72, Frage 3, stellen die Frage nach dem ganzen Betrag oder nur dem Überschuss. Die Antwort lautet: «Es ist der ganze Betrag in Ziffer 2.3 zu deklarieren.» Es handelt sich damit um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Bei Überschreitung der Jahresgrenze ist die gesamte einschlägige Jahressumme zu deklarieren, nicht nur der Anteil über CHF 600.
Den Jahreswert nachvollziehbar dokumentieren
Halten Sie je empfangender Person Datum, Anlass, Wert und Art des Geschenks fest. Bewahren Sie die Belege und Gutscheinbedingungen auf und führen Sie die Zuwendungen aus allen Kampagnen im Kalenderjahr zusammen.
Prüfen Sie vor einer weiteren Ausgabe die bisherige Jahressumme. Bei Überschreitung ist der ganze Betrag in Ziffer 2.3 des Lohnausweises zu deklarieren. Stimmen Sie die konkrete Verarbeitung mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Treuhandstelle ab.
AHV und MWST separat prüfen
Die hier geprüfte Wegleitung und ihre FAQ regeln den Lohnausweis. Aus Randziffer 72 allein folgt keine bestätigte Aussage über AHV, IV oder die MWST einer konkreten Zuwendung.
Offene Prüffrage: Welche Sozialversicherungsbeiträge und welche MWST Behandlung gelten für Ihre konkrete Ausgabe? Lassen Sie diese Fragen anhand der jeweiligen offiziellen Vorschriften separat klären. Eine automatische AHV Befreiung oder MWST Befreiung wird hier nicht zugesagt.
REKA Geschenke und Vergünstigungen unterscheiden
Die FAQ zu Randziffer 72, Frage 5, unterscheiden kostenlos abgegebene REKA Checks als übliche Naturalgeschenke von vergünstigt verkauften REKA Checks. Für übliche Naturalgeschenke zählt die jährliche CHF 600 Grenze.
Die gesonderten Regeln für Vergünstigungen sind nicht mit dieser Jahresgrenze gleichzusetzen. Übertragen Sie insbesondere einen Mechanismus für den Überschuss aus einer anderen Kategorie nicht auf Naturalgeschenke.
Vor der Bestellung klären
Wählen Sie zuerst eine in der Schweiz verfügbare Karte und lassen Sie deren Einordnung für Ihr Programm prüfen. Berücksichtigen Sie alle einschlägigen Geschenke derselben Person im Kalenderjahr.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Grundlage sind die offizielle ESTV Wegleitung 2026 und die dazugehörigen FAQ. Quellenprüfung am 16. Oktober 2026; keine Prüfung durch eine externe Treuhandstelle behauptet.
Worauf HR und Einkauf achten
Jahressumme je Person
Alle einschlägigen Naturalgeschenke je Person und Kalenderjahr zusammenrechnen.
Gutscheinbedingungen prüfen
Die FAQ zu Rz. 72 stellen Gutscheine Naturalgeschenken gleich. Bargeldgeschenke sind immer zu deklarieren.
Belege aufbewahren
Datum, Anlass, Wert und Art jeder Zuwendung für die Lohnbuchhaltung festhalten.
Preislogik
Bei Überschreitung von CHF 600 pro Kalenderjahr ist der ganze Betrag in Ziffer 2.3 des Lohnausweises zu deklarieren, nicht nur der Überschuss.
Offizielle ESTV Quelle für 2026
Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises 2026, Rz. 72, Seite 19. Die FAQ 2026 zu Rz. 72, Frage 3, Seite 17, bestätigen ausdrücklich die Deklaration des ganzen Betrags.
ESTV Wegleitung 2026, Rz. 72 →Steuerleitfäden nach Land
Häufige Fragen
Gilt die Grenze pro Anlass?+
Nein. Randziffer 72 der Wegleitung 2026 nennt CHF 600 pro Kalenderjahr für übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke.
Was passiert bei Überschreitung von CHF 600?+
Der ganze Betrag ist in Ziffer 2.3 des Lohnausweises zu deklarieren, nicht nur der Überschuss. Das bestätigen Randziffer 72 und Frage 3 der offiziellen FAQ 2026 ausdrücklich.
Zählen Gutscheine als Naturalgeschenke?+
Ja. Frage 2 der offiziellen FAQ zu Randziffer 72 stellt Gutscheine Naturalgeschenken gleich. Die konkrete Karte und ihre Bedingungen sind zu prüfen; Bargeldgeschenke sind immer zu deklarieren.
Sind die Geschenke automatisch AHV und MWST frei?+
Das wird hier nicht zugesagt. Die geprüfte Lohnausweisquelle bestätigt diese weiteren Rechtsfolgen nicht. Prüfen Sie Sozialversicherung und MWST separat mit Ihrer Treuhandstelle.
Wie dokumentieren Sie mehrere Geschenke?+
Führen Sie die einschlägigen Geschenke je Person und Kalenderjahr mit Datum, Anlass, Wert und Belegen zusammen. Ein weiterer Anlass schafft keine neue CHF 600 Grenze.
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