Zuletzt geprüft: 2026-07-19
Naturalleistungen an Arbeitnehmer — Bagatellgrenze CHF 600 pro Kalenderjahr
Richtwerte
| Anlass | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Naturalgeschenke pro Kalenderjahr (Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum) | CHF 600 | Naturalgeschenke bis CHF 600 pro Kalenderjahr (persönliche Anlässe) müssen gemäss Rz. 72 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis (gültig ab 1. Januar 2026) nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden. Bargeld und bar auszahlbare Karten sind ausgeschlossen. Kantonale Praxis kann strenger sein. |
Voraussetzungen
- Naturalgeschenk = Sachwert (Gutschein, Ware). Bargeld und Barausgleich sind ausgeschlossen.
- Anlass muss ein persönliches Ereignis sein (Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum).
- Übersteigt die Summe aller Naturalgeschenke CHF 600 pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer, wird der GESAMTE Betrag lohnausweispflichtig — nicht nur der Überschuss.
- Auf dem Lohnausweis unter Ziffer 3 zu deklarieren, sofern nicht Bagatelle (Rz. 72).
Quellen
- ESTV — Wegleitung zum Lohnausweis (Rz. 72, 2026) (geprüft 2026-07-19)
- SSK — Schweizerische Steuerkonferenz (geprüft 2026-07-19)
Dieser Überblick basiert auf Rz. 72 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis (gültig ab 1. Januar 2026, überprüft am 19. Juli 2026). Kein Ersatz für steuerliche Beratung — kantonale Praxis kann strenger sein.
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