Zuletzt geprüft: 2026-07-19

Naturalleistungen an Arbeitnehmer — Bagatellgrenze CHF 600 pro Kalenderjahr

Richtwerte

AnlassRichtwertAnmerkung
Naturalgeschenke pro Kalenderjahr (Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum)CHF 600Naturalgeschenke bis CHF 600 pro Kalenderjahr (persönliche Anlässe) müssen gemäss Rz. 72 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis (gültig ab 1. Januar 2026) nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden. Bargeld und bar auszahlbare Karten sind ausgeschlossen. Kantonale Praxis kann strenger sein.

Voraussetzungen

  • Naturalgeschenk = Sachwert (Gutschein, Ware). Bargeld und Barausgleich sind ausgeschlossen.
  • Anlass muss ein persönliches Ereignis sein (Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum).
  • Übersteigt die Summe aller Naturalgeschenke CHF 600 pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer, wird der GESAMTE Betrag lohnausweispflichtig — nicht nur der Überschuss.
  • Auf dem Lohnausweis unter Ziffer 3 zu deklarieren, sofern nicht Bagatelle (Rz. 72).

Quellen

Dieser Überblick basiert auf Rz. 72 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis (gültig ab 1. Januar 2026, überprüft am 19. Juli 2026). Kein Ersatz für steuerliche Beratung — kantonale Praxis kann strenger sein.