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Zuletzt geprüft: 2026-01-15

Naturalleistungen an Arbeitnehmer — Bagatellgrenze CHF 500 pro Ereignis

Richtwerte

Anlass Richtwert Anmerkung
Kleines Naturalgeschenk pro Ereignis (Ereignisgeschenk) CHF 500 Kleines Naturalgeschenk zu einem persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum) bis CHF 500 pro Ereignis gilt als steuerfreie Aufmerksamkeit (Wegleitung Lohnausweis Rz. 72). Kantonale Praxis kann abweichen.
Jährliche Richtgrösse Naturalleistungen (praxisorientiert) CHF 600 Als Richtgrösse für insgesamt gewährte Sachleistungen pro Jahr/Mitarbeiter wird in vielen Kantonen bis rund CHF 600 als geringfügig behandelt — Bestätigung via Steuerberatung (kantonal unterschiedlich).

Voraussetzungen

  • Naturalgeschenk = Sachwert (Gutschein, Ware). Bargeld und Barausgleich sind ausgeschlossen.
  • Anlass muss ein persönliches Ereignis sein (Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum).
  • Übersteigt der Wert die kantonale Bagatellgrenze, wird der GESAMTE Betrag lohnausweispflichtig.
  • Auf dem Lohnausweis unter Ziffer 3 zu deklarieren, sofern nicht Bagatelle.

Quellen

Dieser Überblick basiert auf der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis Rz. 72 und gängiger kantonaler Praxis (Stand 15. Januar 2026). Kein Ersatz für steuerliche Beratung — kantonale Praxis kann abweichen.

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