Zuletzt geprüft: 2026-01-15
Naturalleistungen an Arbeitnehmer — Bagatellgrenze CHF 500 pro Ereignis
Richtwerte
| Anlass | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Kleines Naturalgeschenk pro Ereignis (Ereignisgeschenk) | CHF 500 | Kleines Naturalgeschenk zu einem persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum) bis CHF 500 pro Ereignis gilt als steuerfreie Aufmerksamkeit (Wegleitung Lohnausweis Rz. 72). Kantonale Praxis kann abweichen. |
| Jährliche Richtgrösse Naturalleistungen (praxisorientiert) | CHF 600 | Als Richtgrösse für insgesamt gewährte Sachleistungen pro Jahr/Mitarbeiter wird in vielen Kantonen bis rund CHF 600 als geringfügig behandelt — Bestätigung via Steuerberatung (kantonal unterschiedlich). |
Voraussetzungen
- Naturalgeschenk = Sachwert (Gutschein, Ware). Bargeld und Barausgleich sind ausgeschlossen.
- Anlass muss ein persönliches Ereignis sein (Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum).
- Übersteigt der Wert die kantonale Bagatellgrenze, wird der GESAMTE Betrag lohnausweispflichtig.
- Auf dem Lohnausweis unter Ziffer 3 zu deklarieren, sofern nicht Bagatelle.
Quellen
- ESTV — Wegleitung zum Lohnausweis (Rz. 72) (geprüft 2026-01-15)
- SSK — Schweizerische Steuerkonferenz (geprüft 2026-01-15)
Dieser Überblick basiert auf der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis Rz. 72 und gängiger kantonaler Praxis (Stand 15. Januar 2026). Kein Ersatz für steuerliche Beratung — kantonale Praxis kann abweichen.