Zuletzt geprüft: 2026-01-15
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer — Freibeträge nach § 3 Abs 1 Z 14 EStG
Zusammenfassung der drei Freibeträge, die österreichische Unternehmen für Sach-Gutscheine an Arbeitnehmer nutzen können. Werte stammen aus § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 und den ÖGK-Beitragsanweisungen.
Freibeträge
| Anlass | Freibetrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (allgemein, ohne Betriebsveranstaltung) | € 186 | Bis € 186 pro Arbeitnehmer/Jahr steuer- und beitragsfrei. Kein Betriebsevent erforderlich. |
| Sachzuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung | € 365 | Zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag: bis € 365 pro Arbeitnehmer/Jahr für Sachzuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Weihnachtsfeier). |
| Dienstjubiläum (Arbeitnehmer- oder Firmenjubiläum) | € 186 | Zusätzlich € 186 pro Dienstjubiläum-Jahr — begünstigt sind runde Jubiläen (z. B. 10, 20, 25, 30 Jahre). |
Voraussetzungen
- Gutschein ist nicht in Bargeld einlösbar (kein Cash-Out).
- Sachzuwendung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 14 EStG — Warengutscheine und Mehrzweckgutscheine gelten als Sachzuwendung, sofern nicht auf Auszahlung gerichtet.
- Gewährung auf gleicher Grundlage an alle Arbeitnehmer oder eine sachlich abgegrenzte Gruppe.
- Bei Überschreiten der Freigrenzen wird nur der übersteigende Betrag steuer- und beitragspflichtig (Freibetrag, nicht Freigrenze).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Sachzuwendungen in Österreich?
€ 186 pro Arbeitnehmer/Jahr allgemein, zusätzlich € 365 für Betriebsveranstaltungen und weitere € 186 pro rundem Dienstjubiläum.
Ist ein Gutschein für die Weihnachtsfeier steuerfrei?
Ja — kombiniert bis € 551 pro Arbeitnehmer/Jahr, sofern Ausgabe im Rahmen einer Betriebsveranstaltung.
Sind Amazon.de-Gutscheine begünstigt?
Amazon.de-Gutscheine sind offene Mehrzweck-Gutscheine — die Finanzverwaltung bewertet sie kritisch. Für sichere Steuerbefreiung empfehlen sich closed-loop Marken wie Interspar, MediaMarkt, Thalia oder Hervis.
Quellen
- § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 (RIS) (geprüft 2026-01-15)
- BMF — Sachzuwendungen und Betriebsveranstaltungen (geprüft 2026-01-15)
- ÖGK — Beitragsrechtliche Behandlung von Sachzuwendungen (geprüft 2026-01-15)
Diese Übersicht basiert auf § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 und den Verlautbarungen von BMF und ÖGK zum Stichtag 15.01.2026. Kein Steuerberatungsersatz — bestätigen Sie den Sachverhalt mit Ihrer Steuerberatung oder dem BMF-Info.